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Finanzkontrolle des Kanton Zürich
Wer wir sind
Aufgaben und Stellung der Finanzkontrolle des Kantons Zürich basieren auf dem Finanzkontrollgesetz. Die Finanzkontrolle ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Kantons. Sie ist fachlich unabhängig und selbständig. In ihrer Prüfungstätigkeit ist sie Verfassung und Gesetz sowie den allgemein anerkannten Grundsätzen der Revision verpflichtet.
